Kompetenzen
Verkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Dann sollte Sie Ihr dritter Weg – nach möglicherweise erforderlichen Besuchen beim Arzt und in einer Werkstatt – zum Rechtsanwalt führen. Bei der Regulierung von Unfallschäden sind zahllose Details zu beachten, sodass Sie gut beraten sein sollten. Und guter Rat ist nicht teuer: In den meisten Fällen werden die Rechtsanwaltskosten vom Unfallgegner oder einer Rechtsschutzversicherung getragen.
Ich erledige für Sie die komplette Abwicklung der Unfallschäden – von der Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen bis hin zur Schadensersatzklage sind Ihre Schadensfälle bei mir in besten Händen. Langjährige Erfahrung und eine effektive und professionelle Bearbeitung aller Verkehrssachen machen sich bezahlt und verhindern, dass Sie von Versicherungen um Ihre berechtigten Ansprüche gebracht werden.
Ein Verkehrsunfall verursacht häufig bei allen Beteiligten einen Schock. Darum gilt es, nach dem Unfall einen kühlen Kopf zu bewahren.


Sie werden einer Verkehrsstraftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt?
Wenn beispielsweise die Polizei Sie „geblitzt“ hat, Sie bei „rot“ über die Ampel gefahren sind oder einen Verkehrsunfall verursacht haben, dann finden Sie einige Zeit später einen so genannten Anhörungsbogen in Ihrem Briefkasten. Schon beim Ausfüllen dieses Anhörungsbogens können Fehler unterlaufen, die später erhebliche Folgen wie den Verlust des Führerscheins haben können.
Ich verteidige Sie in allen Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, von der Einsicht in die Ermittlungsakte über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bis zum Termin über die Entscheidung des Einspruchs. Dabei helfe ich Ihnen, das Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Auch hier lässt sich durch anwaltliches Geschick und Erfahrung ein Fahrverbot verhindern oder verkürzen.
Hier einige wichtige Hinweise:
Nachfolgend eine Aufstellung, welche Schäden unter anderem ersatzfähig sind:
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Sachschaden am Fahrzeug
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Merkantile Wertminderung
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Gutachterkosten (nicht hingegen Kosten für Kostenvoranschlag)
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Mietwagenkosten
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Nutzungsausfall
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Heilbehandlungskosten und Zuzahlungen
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Schmerzensgeld
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Haushaltsführungsschaden
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Schäden an anderen Gegenständen
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Ummeldekosten
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Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung
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Telefon, Porti, Taxikosten etc. (soweit veranlasst)
