Kompetenzen
Allgemeines Zivilrecht
Zum Zivilrecht (oder bürgerlichen Recht) zählen die Juristen alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern, also zwischen Privatleuten (so genannte natürliche Personen), zwischen Privaten und Firmen (so genannte juristischen Personen) oder zwischen Firmen. Es umfasst damit eine Vielzahl von Fallgestaltungen sowohl des täglichen Lebens wie Kauf- oder Werkverträge als auch besondere Situationen wie Immobilienkauf oder Erbschaft.
Nachfolgend geben ich Ihnen einen kleinen Überblick über häufige Fallgestaltungen:
Sie wollen ein Testament errichten oder sind zum Erben berufen?
Vor der Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sollten Sie sich von mir fundiert beraten lassen. Nach Ermittelung Ihrer Wünsche sorge ich durch die richtige Formulierung und eine zulässige Form dafür, dass sich Ihre Wünsche durch Ihr Testament auch durchsetzen lassen.
